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   BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83   

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BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83 (https://dejure.org/1985,6515)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1985 - 3 AZR 484/83 (https://dejure.org/1985,6515)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1985 - 3 AZR 484/83 (https://dejure.org/1985,6515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rentenanwartschaft bei Betriebsveräußerung im Konkurs - Anspruch auf Zahlung eines betrieblichen Ruhegeldes - Eintritt in die Rechte eines Arbeitgebers im Konkursverfahren - Vorliegen eines Betriebsüberganges bei Erhalt der sächlichen Betriebsmittel durch einen Dritten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83
    Sie ist vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann anzuwenden, wenn über das Vermögen des früheren Betriebsinhabers das Konkursverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde (vgl. BAG 32, 326, 332 ff. = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 3 der Gründe; 43, 13, 16 ff. = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B II der Gründe; vgl. ferner BAG 34, 38 ff. = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB und die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - und vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - zu B I der Gründe).

    Das gilt allerdings bei Betriebsveräußerungen im Konkurs nur mit einer wesentlichen Einschränkung: War die übernommene Versorgungsanwartschaft schon bei Konkurseröffnung unverfallbar, so haftet der PSV für den bereits erdienten Teil nach § 7 Abs. 2 BetrAVG; der Betriebserwerber muß nur für den Rest, also für den Zuwachs nach dem Tag der Konkurseröffnung einstehen (BAG 32, 326 ff. = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB).

    Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung in seinem Urteil vom 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - (BAG 32, 326, 337 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB) angeschlossen.

  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83
    Demgemäß hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß § 613 a Abs. 1 BGB zum Schutz des betroffenen Arbeitnehmers zwingendes Recht bildet (BAG 27, 291, 298 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 c der Gründe).

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat es als zulässig angesehen, daß Arbeitnehmer und neuer Arbeitgeber sich darüber einigen, das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen (BAG 27, 291, 298 f. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83
    Sie ist vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann anzuwenden, wenn über das Vermögen des früheren Betriebsinhabers das Konkursverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde (vgl. BAG 32, 326, 332 ff. = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 3 der Gründe; 43, 13, 16 ff. = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B II der Gründe; vgl. ferner BAG 34, 38 ff. = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB und die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - und vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - zu B I der Gründe).

    Der Fünfte Senat hat in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - entschieden, ein Betriebsübergang im Sinne von § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB könne auch dann vorliegen, wenn der Erwerber die für die Betriebsführung wesentlichen sächlichen Betriebsmittel von Dritten erhalte, die als Sicherungseigentümer oder in ähnlicher Rechtsstellung über das Betriebsvermögen verfügen können; es komme nur darauf an, daß die verschiedenen Rechtsgeschäfte insgesamt dazu dienten, einen funktionsfähigen Betrieb zu erwerben.

  • BGH, 23.12.1953 - VI ZR 1/52
    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83
    Das konnte auch noch in der Revisionsinstanz geschehen (BGH Urteil vom 23. Dezember 1953 - VI ZR 1/52 - LM Nr. 5 zu § 146 KO).

    Dies gilt auch, soweit bei Neufassung des Klageantrags § 69 KO zu berücksichtigen war (vgl. BGH Urteil vom 23. Dezember 1953, aaO).

  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 95/75

    Betriebsinhaberwechsel - Arbeitgeber - Schuldner - RückständigeLohnforderungen -

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83
    Als sachlicher Grund wurde angesehen, daß dadurch Arbeitsplätze erhalten werden konnten (Urteil vom 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - und vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 302/75 - AP Nr. 4 und 5 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83
    Bei der Kürzung von Versorgungsanwartschaften in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der Arbeitnehmer zum Kreis der Begünstigten einer Unterstützungskasse gehört bzw. gehörte, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung danach unterschieden, ob bereits erdiente Besitzstände oder zugesagte Steigerungen geschmälert werden sollen (BAG 36, 327, 337 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe und BAG 37, 217, 224 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III der Gründe).
  • BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 302/75

    Gemeinschuldner - Veräußerung eines Betriebes - Konkursverwalter -

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83
    Als sachlicher Grund wurde angesehen, daß dadurch Arbeitsplätze erhalten werden konnten (Urteil vom 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - und vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 302/75 - AP Nr. 4 und 5 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83
    Bei der Kürzung von Versorgungsanwartschaften in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der Arbeitnehmer zum Kreis der Begünstigten einer Unterstützungskasse gehört bzw. gehörte, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung danach unterschieden, ob bereits erdiente Besitzstände oder zugesagte Steigerungen geschmälert werden sollen (BAG 36, 327, 337 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe und BAG 37, 217, 224 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III der Gründe).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83
    Seit der Entscheidung vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - (zur Veröffentlichung bestimmt) unterscheidet der Senat insoweit danach, ob der Arbeitnehmer bereits seine Gegenleistung für die Zuwachsraten erbracht hat oder nicht.
  • BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 832/76

    Veräußerung eines Betriebes - Versorgungsanwartschaften - Fortbestehen des

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83
    Sie wurde damit auch Schuldnerin bestehender Versorgungsrechte (BAG 29, 94, 98 = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP Nr. 12 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 132/73

    Aufrechnungsverbot in AGB im Konkursfall

  • BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 751/79

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Neuer Träger - Konkurseröffnung - Bisheriger

  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften -

  • RG, 04.10.1924 - V 354/23

    Aufnahme des Verfahrens

  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Parallelverfahren: BAG - 29.10.1985 - AZ: 3 AZR 484/83.
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